Der Zungenherausstrecker im öffentlichen Dienst ist nicht nur ein Kommentartitel, sondern zugleich eine Anklage an die Geschäftsleitung der Regiobus Hannover GmbH, berechtigte Kundenbeschwerden über das Verhalten ihrer Busfahrer nicht sonderlich ernst zu nehmen, wie sich aus der schriftlichen Rückantwort ergab.
Der Vorfall: Als der LAUTENBACH-Angestellte und Busfahrer Klaus-Dieter Möller im Regiobus im niedersächsischen Ronnenberg von seiner Fahrerseite aus der ihm bekannten, jedoch von ihm... weiterlesen wenig geschätzten Rentnerin seine Verachtung ausdrücken wollte, zum Täter wurde, streckte er anlässlich eines Verkehrsstaues einem Fahrgast von Regiobus Hannover GmbH, der ebenfalls im Stau steckte, in voller Länge seine Zunge heraus.
Das vorsätzliche Herausstrecken der Zunge zum Zwecke der Verächtlichmachung einer Person durch einen im öffentlichen Dienst tätigen Busfahrer während der Arbeitszeit erfüllt auch ohne weitere verbale Entgleisung den Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), weil das gestische Zungenherausstrecken auf eine bestimmte Person deren Missachtung und Verachtung ausdrückt. Besondere Brisanz erlangt dieses Täterverhalten des Regiobus-Fahrers dadurch, weil sich die strafrechtlich relevante Meinungsäußerung in aller Öffentlichkeit abspielte und die Arglosigkeit der Rentnerin ausgenutzt wurde. Zwar hatte sich der zungenherausstreckende Täter ohne erkennbaren Anlass in den Meinungskampf begeben, wusste jedoch, dass diese Form der Meinungsäußerung keineswegs durch die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz gedeckt ist. Insofern hatte er als Ehrabschneider der Rentnerin die Ursache für den gegen ihn gerichteten verbalen Gegenschlag gesetzt, der auch von gänzlich Unbeteiligten dann ausgeführt werden darf, wenn anders eine Abhilfe nicht möglich erscheint. Dabei dürfen selbst schhmähkritische Worte benutzt werden, um die Öffentlichkeit zu informieren; denn es handelt sich um eine die Öffentlichkeit bewegende Frage, inwieweit ein Busunternehmen vertrauenswürdig ist, das das gestische Beleidigen seiner Fahrgäste billigt. In Fällen wie diesen verschiebt sich der Ehrenschutz des Busfahrers zu Gunsten der Meinungsfreiheit.
Privatlehrer Dietmar Purschke, Blumenstraße 4, 30952 Ronnenberg, Telefon: 05109 - 6525[verkleinern]