Teil 1:
Nicht nur Mieter haben Probleme mit der GWW, sondern auch Eigentümer. Wer Wohneigentum von der GWW erworben hat, hat gleich einen Verwaltervertrag mit der GWW geschlossen, den sich die GWW regelmäßig verlängern ließ. Leider haben viele Eigentümer keine Ahnung vom Wohnungseigentumsrecht - und die GWW wohl auch nicht (zu ihren Gunsten angenommen, andernfalls müsste ja Absicht vorliegen). Ihre "Verwaltung" ließ sich die GWW aber sehr gut bezahlen. Wer kein Problem, wenn auch sehr gute... weiterlesen Arbeit erbracht worden wäre.
Ich habe Falschinformationen erhalten oder Nachfragen wurden nicht beantwortet. Natürlich erhielt ich auch Antworten die zutreffend waren. Diese bleiben jedoch nicht in Erinnerung, wenn man sich über Nichtantworten und Falschinformationen ärgern muss. Bei der Suche nach einer Schadensursache war die GWW mit "nur" knapp 5 Jahren (bei einem Wasserschaden) wohl kaum zu toppen. Dabei musste ich noch den Sachstand mehrfach anfragen, die GWW informierte von sich aus kaum. Häufige Antwort: "Wir melden uns". Mit viel Glück erhielt ich auch eine Antwort, mit wenig Glück musste nochmals nachgefragt werden.
Auf Hinweis 2014, dass auch die Abrechnung nicht korrekt erstellt wurde, wurde dies bestritten. Die zutreffende Regelung in der Gemeinschaftsordnung wurde von der GWW diesmal sogar vorgelesen (in anderen Fälle war sie der GWW unbekannt), aber wohl nicht verstanden. Dennoch wurde die Abrechnung durch die GWW zur Beschlussfassung gebracht. Die GWW stimmte mit ihren Stimmen (GWW hat noch Wohnungen im Gebäude), den Stimmen der an die GWW erteilten Vollmachten und eines Eigentümers (Beschäftigter der GWW) gegen die Stimmen der anderen Eigentümer für die Anerkennung der Abrechnung!
Auch ein von der GWW ausgewählter Handwerker, der ein Angebot erstellt hatte, hat ganz offensichtlich die einschlägigen Vorschriften nicht gekannt oder nicht beachtet. Dennoch nahm die GWW die Leistungen ab!
Zum Glück bin ich jetzt von der GWW befreit. Nun muss ich noch meine Sachdensersatzansprüche durchsetzen. Dies geht wohl auch nur vor Gericht, denn die GWW kann ihre Fehler offensichtlich noch immer nicht erkennen. Vielleicht hilft es ja anderen Eigentümern. Ich werde weiter berichten (auch wenn bei der GWW Einsicht einziehen sollte).
GWW - Teil 2:
Trotz mehrfacher Aufforderung hat die GWW noch immer nicht die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft vollständig an den neuen Verwalter herausgegeben. Es besteht zwar eine Herausgabepflicht aber dies scheint die GWW nicht zu interessieren. Die GWW glaubt wohl, sie unterliege nicht dem gültigen Recht und kann die Unterlagen (absichtlich oder aus Unwissenheit?) selektieren! Normaler Weise meldet eine Verwalterin Schäden am Gebäude der Gebäudeversicherung und die Versicherung prüft, ob der Schaden reguliert wird oder nicht. NICHT SO BEI DER VERWALTERIN GWW. Diese meldete den Schaden NICHT der Versicherung und teilte dieser auch noch mit, dass der Schaden nicht versichert sei (wenn der Schaden durch Eigentümer der Versicherung gemeldet wird). Wozu hat die Eigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung, wenn die GWW Schäden nicht meldet und die Entscheidung der Regulierung gleich selbst in die Hand nimmt statt es den Fachleuten zu überlassen??? Besser wäre es, wenn sich die GWW auf ihre Aufgaben konzentriert hätte. Dann hätte sie diese evtl. auch richtig erfüllen können!
Teil 3:
Trotz mehrfacher Aufforderung hat die GWW noch immer nicht die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft vollständig an den neuen Verwalter herausgegeben. Es besteht zwar eine Herausgabepflicht aber dies scheint die GWW nicht zu interessieren. Die GWW glaubt wohl, sie unterliege nicht dem gültigen Recht und kann die Unterlagen (absichtlich oder aus Unwissenheit?) selektieren!
Normaler Weise meldet eine Verwalterin Schäden am Gebäude der Gebäudeversicherung und die Versicherung prüft, ob der Schaden reguliert wird oder nicht. NICHT SO BEI DER VERWALTERIN GWW. Diese meldete den Schaden NICHT der Versicherung und teilte der Versicherung auch noch mit, dass der Schaden nicht versichert sei (wenn der Schaden durch Eigentümer der Versicherung gemeldet wird). Wozu hat die Eigentümergemeinschaft eine Gebäudeversicherung, wenn die GWW Schäden nicht meldet und die Entscheidung der Regulierung gleich selbst in die Hand nimmt statt es den Fachleuten zu überlassen???
Besser wäre es, wenn sich die GWW auf ihre Aufgaben konzentriert hätte. Dann hätte sie diese evtl. auch richtig erfüllen können!
Weitere Fortsetzung folgt.[verkleinern]