Unfassbar!
Die Habila GMBH - Tübingen (Pflegedienste) als verantwortliche Stelle gegenüber ihren Zweigstellen (hier betroffen: Zweigstelle Markgröningen) untersagt wehrlosen behinderten Bewohnern Besucher empfangen zu dürfen. Nach Art.13 GG dürfen Heimbewohner selbst entscheiden, wem sie in ihren Räumlichkeiten Zutritt gestatten. Die Habila-GMBH verstößt damit gegen Grundrechte: Art.13GG, Art.2GG (Persönlichkeitsrecht), Art.1GG (zur Würde des Menschen gehört, jederzeit Besuche empfangen zu... weiterlesen
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