Herr Wehn hat mich in einer Bußgeldsache mit Punkt in Flensburg vertreten. Er hat es geschaftt, die....weiter auf 11880
- Wie fandest Du es hier?Bewertung schreibenZeige Deine Eindrücke: Lade jetzt Fotos oder Videos hoch
Bewertungsübersicht
- 3.9 Empfehlenswert 10 Bewertungen
- 70%0%0%10%20%
Bewertungen zu Wehn Wolfgang Rechtsanwalt
Sehr schnelle Abwicklung und sehr freundlich, kompetent und sehr hilfsbereit. Ich würde immer wieder auf diese Kanzelei zurückgreifen. Vielen Dank.
Der Beitrag wurde zuletzt geändert
Sehr kompetenter und guter Anwalt. Kann ich nur empfehlen
Nach dem ersten Treffen schon hätte man in meiner Sache tätig werden müssen, was aber nicht der Fall...weiter auf 11880
Exakt wie ich es bei google bereits schrieb: Herr Wehn wurde mir von einem Bekannten empfohlen, da d...weiter auf 11880
Also ich kann nur sagen: Sehr kompetent, sehr direkte + ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten....weiter auf 11880
Daumen runter !!! 👎...weiter auf 11880
In einer Arbeitsrechtssache bin ich vom Herrn Rechtsanwalt Wehn gut vertreten worden. Er konnte für mich ereichen, dass alle austehenden Lohnforderungen bezahlt werden mussten und mein Arbeitszeugnis verbessert wurde. Vielen Dank
Der Beitrag wurde zuletzt geändert
Herr Rechtsanwalt Wehn hat mich in einer Strafsache verteidigt und die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen oder Geldstrafe für mich erreicht.
Super!!!
Ich bin rundum zufrieden mit der Organisation und der Erreichbarkeit seiner Kanzlei.
Vielen Dank!
Der Beitrag wurde zuletzt geändert
"Auf Herrn Wehn bin ich durch das Internet aufmerksam geworden - ich suchte einen Anwalt im Raum Siegen der für mich in Sachen einer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie des Vorwurfs des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr tätig wurde.
Fachlich machte Herr Wehn für mich einen sehr kompetenten Eindruck.
Allerdings bin ich der Meinung Herrn Wehn in beiden Fällen im Punkt der anfallenden Kosten für seine Tätigkeit völlig falsch verstanden zu haben. So war mein Eindruck, das die von Herrn Wehn letztendlich in mehreren Rechnungen gestellten Beträge wesentlich höher und umfangreicher waren die anfänglich von Ihm genannten Gebühren."
Der Beitrag wurde zuletzt geändert