Das Gericht bestellt den Gutachter und der hatte auch nichts besseres im Sinn, als die Fragestellung bei Gericht ständig ausweiten zu lassen um Folgeaufträge zu erhalten... Geldschneiderei! Es ist unverschämt, was sich Gutachter bei Gericht erlauben. 3 Monate nach Abschluss der Untersuchung für das Erstellen des Gutachten. Und wenn man schon nicht für alles selbst der Experte ist, beantragt man das Hinzuziehen eines zweiten Gutachters... aber nicht aus der Regio. Aus Bayern! Reisekosten, Spesen etc. lassen sich so prima über das Gericht abrechnen. Pfui
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