Die Sozialen Dienste der Justiz "unterstehen" in Deutschland den Gerichten, das erkennt man schon daran, dass sie auf deren Seiten aufgeührt sind. Sie haben verdammt vielfältige Aufgaben.
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA).
Zu den einzelnen Aufgaben findet ihr auf der Seite des Amtsgerichtes Oranienburg, Soziale Dienste der Justiz noch erklärende Informationen oder schneller geht die Nutzung dieses... weiterlesen
Links:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-oranienburg/soziale-dienste-der-justiz/.
Aber nun zu mir:
Ich hatte also genau so einen Vorschlag zum TOA, da ich eine Anzeige gegen eine namentlich bekannte Person erstattet hatte und mir für einen richterfreien Abschluss des Verfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft die Durchführung eines solchen angeboten wurde.
Dabei sitzen sich der Geschädigte und der Beschuldigte an einem Tisch gegenüber. "Dazwischen" sitzt die / der (NUR!) moderierende MitarbeiterIn der Sozialen Dienste der Justiz.
Die Freiwilligkeit der Teilnahme beider Beteiligten ist neben der Zustimmung der Staatsanwaltschaft Grundvoraussetzung.
Zu Beginn wurden die Regeln festgelegt und von uns beiden die freiwillige Teilnahme am TOA bestätigt. Anschließend wird der anlassgebende Vorfall von der / dem MitarbeiterIn der Sozialen Dienste der Justiz kurz skiziert.
Nun berichtet jeder Beteiligte aus seiner Sicht über das Erlebte und seine Gefühle. Dabei wird weder unfreundlich reagiert noch unterbrochen, wie es die Regeln vorschreiben.
In dem Zug dessen ist eine Entschuldigung eine gute Idee, die allerdings auch ehrlich rüber kommen sollte.
Dann wird über eine Ahndung gesprochen, wie eine freiwillige Geldzahlung an einen Verein oder / und den Geschädigten. Der Geschädigte kann die Höhe der Summe vorschlagen / festlegen.
Der TOA kann jederzeit von den Beteiligten beendet werden, dann kommt es allerdings zum Gerichtsverfahren.
Ich habe damals eine Geldzahlung für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr von Sachsenhausen (Löschzug III der Oranienburger Feuerwehr) festgelegt. Der Verein hat sich bestimmt gefreut.
Mit der Bezahlung der vollständigen Summe ist das Verfahren gegen den Beschuldigten übrigens abgeschlossen UND er zählt nicht als vorbestraft.
Ich finde den TOA eine Klasse Sache zur Entlastung der Justiz, vielleicht auch zum schnelleren Erkennen der eigenen Fehler.
5 Sterne und das Favoritenherz, eine andere Wahl habe ich da nicht....[verkleinern]