meine eigene erfahrung ist,wenn man ein schadhaftes gerät zurückbringt,vom vertrag zurücktritt & der geschäftsinhaber dazu verpflichtet ist,wenn man einem kein vergleichbares gerät anbieten klann,daß man sein geld erstattet bekommt,was aber hier im MEDIA MARKT nicht der fall ist. man bekommt nur einen gutschein,der geschäftsführer verweigert die auszahlung,sodaß man nicht die chance bekommt,woanderst,bei der konkutrenz,ein anderes gerät kaufen kann.eine strafanzeige gegen den geschäftsführer... weiterlesen
wurde auf den weg der privatklage verwiesen,sodaß sich der MEDIA MARKT weiterhin seine rechtwidrigen geschäftsgebahren widmen kann. man sollte sich also überlegen,ob es wirklich sinn macht,sich dort ein elektrogerät zu kaufen,da empfielt man doch lieber die konkurenz.[verkleinern]