Ich hatte ein Hornissennest im Rolladenkasten und dachte, es würde fachmännisch beseitigt, wie im Fernsehen gezeigt wurde. Der Mitarbeiter der Firma Leeser&Will kam an, sah sich das Nest an, sprühte das Nest mit irgendeinem Mittel (vermute Insektenvernichter) ein, kassierte 148,75 Euro und war wieder weg, Aufschlüsslung der Rechnung:
Arbeitszeit&Anfahrt = 57,50 Euro
Materialkosten = 67,50 Euro
+ 19% USt = 23,75 Euro
148,75 Euro
Das Ganze dauerte keine ¼ Stunde.... weiterlesen
Gegendarstellung
Zunächst ist es bedauerlich, dass Sie sich durch einen TV-Beitrag falsch informiert fühlen.
Tatsächlich ist es so, dass wir, wie auch die meisten unserer Schädlingsbekämpfer-Kollegen, Wespen- und Hornissennester bekämpfen und nicht entfernen. Dies stellen wir auch bei der Auftragsannahme klar.
Bezüglich Ihres Ratschlages „an alle“ müssen wir darauf hinweisen, dass dieser dem Aufruf zu einer Straftat gleichkommt. Richtig ist, dass Sie für die Bekämpfung eines Hornissennestes eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einholen müssen. Wenn Sie jedoch ohne Sach- und Fachkundenachweis staatenbildende Insekten abtöten, machen Sie sich trotz dieser Genehmigung der Behörde strafbar! Deshalb unser Rat „an alle“: Folgen Sie diesem Rat nicht!
Unsere IHK-geprüften Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um überhaupt erst Wespen- und Hornissennester fachgerecht bekämpfen zu können.
Als unser Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort war, hat er Ihnen ausführlich dargelegt, dass es äußerst gefährlich ist, den Rollladenkasten zu öffnen, wenn sich ein Hornissennest in selbigem befindet.
Ihre Art der Hornissenbekämpfung ist sicherlich vorstellbar. Bei der Wahl der Gardine empfehlen wir eine schwarz/gelb gestreifte Gardine. Diese hat den Vorteil, dass Sie sich gut getarnt an das Nest anschleichen können. Uns ist jedoch auch zu Ohren gekommen, dass ganz mutige Mitmenschen ein Hornissennest auch nur in Badehose bekämpfen. Aber bitte bedenken Sie: Egal, ob Badehose oder Gardine, Sie benötigen einen Sach- und Fachkundenachweis!
Zu guter Letzt möchten wir noch auf den Rechnungsbetrag eingehen. Die Kosten für die Hornissenbekämpfung wurden Ihnen im Vorfeld mitgeteilt und diese wurden von Ihnen akzeptiert. Bei dem genannten Preis handelt es sich um einen Pauschalpreis. Dieser gilt für Ihr Nest, aber auch für Nester, die sehr schwer zugänglich sind. Pauschalpreise geben Ihnen als Kunde eine 100%ige Kostenkontrolle. Für uns als Anbieter ist ein Pauschalpreis eine Mischkalkulation. Bitte bedenken Sie auch, dass zu der ¼ Stunde Bekämpfung zusätzlich noch die Zeit für das An- und Ausziehen des Schutzanzuges (unsere Mitarbeiter setzen auf eine weiterentwickelte Gardinen-Technik) hinzu zu rechnen ist. Ebenso die Zeit, die unser Mitarbeiter benötigte, um Ihnen die Gefahrensituation darzustellen die entstünde, wenn der Rollladenkasten tatsächlich geöffnet würde.
Was Ihren Vorwurf des Nepps oder gar Wuchers betrifft, so möchten wir hier nicht auf unsere Kostenkalkulation eingehen. Folgenden Denkanstoß geben wir Ihnen aber mit auf den Weg:
Wie viele Brötchen können Sie aus einem Paket Mehl backen? Vergleichen Sie nun die Kosten der Menge Mehls für nur ein Brötchen mit dem Preis des Brötchens beim Bäcker. Ist das dann ein Wucherpreis?
Wenn Sie im Einzelhandel etwas kaufen, zahlen Sie teilweise einen Aufschlag von 100% oder mehr auf den Preis, für den der Einzelhändler die Ware eingekauft hat. Wenn Sie sich die Ware nach Hause liefern lassen, zahlen Sie meist auch dafür noch zusätzlich. Bezeichnen Sie diese Kalkulation als Wucher? Nein, denn Sie wissen, dass neben der Ware selbst auch noch die Person bezahlt werden muss, die die 148,75 € (inkl. MwSt.) kassiert. Auch müssen die Kollegen im Büro (Buchhaltung, Terminkoordination, Wareneinkauf, Lagerist) davon bezahlt werden. Nicht zu vergessen die Büromiete selbst, die jeden Monat fällig wird. Kosten für Weiterbildungen, Fahrzeugkosten, Telefon, … Wir könnten diese Liste sicherlich noch sehr ausführlicher darstellen. Die Darstellung sollte jedoch die Kosten für die Bekämpfung relativieren.