Ein Mandant fragte beim RA Pliester nach, ob er ihn vertreten könne.
Nicht, dass er vom RA Pliester überzeugt gewesen wäre:
Nein, aber das Landgericht Mönchengladbach verweigert normalen Bürgern Ihr MEnschenrecht auf rechtliches Gehör. (Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.)
Allein dies ist ja eigentlich schon ein Betrug*. (*Mutmaßlich) Wenn auch einer vom Gericht, aber der Anwalt kassiert halt die Beute.
Nun ja, Pliester bat um Übersendung von Unterlagen, wolle sich in die Sache... weiterlesen
einlesen.
Es war klar, dass vor dem Termin nächsten Monat noch ein SChreiben ans Gericht geschickt werden solle.
Nun ja. Er bot nach ner Weil an, das Mandat zu übernehmen.
Wollte natürlich Vorkasse und Unterschrift.
Was er auch umgehend bekam.
Der Monat des Termins kam.
Der Anwalt tat nichts.
Kurz vor dem Termin kam dann mal die Nachfrage, ob er denn nicht langsam mal den Brief fertiggestellt hat.
Daraufhin kündigte er das Mandat wieder.
Behielt 686,39 €.
Wofür?
Was bringt es dem Mandanten, dass er seine Zeit am Pliester opfern durfte?
Bräuchten wir nicht eher so:
Fluggastrechte für Anwaltsopfer?
Denn der Geschädigte müßte doch jetzt eine Entschädigung für seine Zeit bekommen.
Und für die Verzögerung des Gerichtsverfahrens.[verkleinern]