Grobe Verständnislücken bei elementaren Bauausführungsproblemen! deswegen unsinnige Feststellungen, sinnlose Umwege (z.B.Betonbodenöffnung) statt simpelster Beweismethoden (Zollstock reicht aus!). Desaströs fehlerhaftes Gerichtsgutachten, auch in der zweiten, nur z.T. korrigierten (deshalb in sich widersprüchlichen) Fassung. Fehlende Grenzabsteckung zwischen bautechnischen und baurechtlichen Fragen, unsinnige Vermengung deswegen. Schlimm!
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