Der Markt ist von seinem Angebot gut! Die Mitarbeiter überwiegend sehr freundlich und hilsbereit.
Aber in Zeiten von COVID-19, beruft sich die Marktführung auf Verordnungen die es nicht gibt! Kunden werden zum führen eines Einkaufswagen gezwungen. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 2 Abs. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
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die Marktleitung nicht! Hier setzt man darauf, die Kunden zu infizieren. Abstand halten mit 1 Einkaufswagen? Wenn müsste man im Zentrum von 4 Einkaufswagen durch den Markt gehen! Um die Abstandsregeln mit Hilfe von Einkaufswagen einzuhalten. Die Einkaufswagen sind unsichtbar mit Keimen wie Viren oder Bakterien besiedelt! Sie werden nicht nach Benutzung gereinigt!
Die körperliche Unversehrtheit ist hier nicht gewährleistet. Die Marktleitung nimmt es billigend in Kauf, dass sich die Kunden durch Hautkontakt infizieren.
Die Verbreitung von Keimen, wie Viren oder Bakterien werden mit den Händen vom Einkaufswagen, auf die Produkte übertragen.
Danke Marktkauf, für die erzwungene Ansteckung in Ihrem Haus.[verkleinern]