Ich habe am 09.02.18 eine Anfrage an Frau LOStA Birgit Heß geschrieben und am5.3. bereits eine Rückmeldung erhalten. Es ging um die Frage:"Warum wird der Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft, nach den eideutigen deutschen Gesetzen, Naturschutz- und Bodenschutzgesetz, nicht endlich und ausdrücklich verboten ? Oder heben die Entscheidungen auf EU-Ebene, diese Gifte noch 5 Jahre weiter einzusetzen, die Deutschen Gesetze auf ? Die Antwort lautete:"Ein Ermittlungsverfahren leitet die Staatsanwaltsch. nur dann ein, wenn zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.....Ha, ha.
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