Hallo
Nun war es mal wieder soweit. Der kleine flinke fleissige Buntspecht hämmert mal wieder die Fassadendämmung der Häuser in der Siedlung auf, um für die vielen "geschützten" Vögel, die sich in der Siedlung niedergelassen haben, Nesthöhlen zu bauen. Er selbst soll ja in keiner Höhle nisten.
So sah ich das Jahr über viele Stare, Drosseln, Amseln, die morgens fröhlich zwitschern und andere Vögel, die sich in den Nisthöhlen niedergelassen haben. Im April dieses Jahres hatte ich die... weiterlesen Aktivitäten der Vögel schon mal beobachtet, sah aber mit Schrecken, dass die SAGA eine Malerfirma mit Hebebühne beauftragt hatte, die Spechtlöcher mit Bauschaum zu verschliessen.
Das war damals nicht in Ordnung, weil die Vögel ja zur Zeit mit der Brut beschäftigt waren. Nachdem die Arbeiten beendet waren, schwirrten viele kleine Singvögel um die verschlossenen Nisthöhlen und schimpften lautstark.
Ich rief beim NABU an und erkundigte mich. Da sie für diesen Naturfrevel keine Sanktionen erlassen können, verwiesen sie mich an die Umwelt- und Naturschutzbehörde, denn nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es bei Strafe verboten Nester von artengeschützten Vögeln, auch ausserhalb der Brutzeit zu zerstören.
(§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten)
Ich rief damals die Umweltbehörde Naturschutz- und Artenreferat an und teilten ihnen meine Beobachtungen mit. Sie waren empört über die Aktion der SAGA, und nahmen telefonisch meine Daten und den Sachverhalt auf. Somit schien es für mich erledigt zu sein.
Als ich heute vom morgendlichen Spaziergang zurück kehrte, sah ich erneut eine Firma mit Hebebühne, die damit beschäftigt war, die Spechtlöcher mit Bauschaum erneut zu verschliessen. Ich sprach die Mitarbeiter an und verwies auf den § 44 Naturschutzgesetz, dass es verboten sei, Nisthöhlen zu verschliessen. Kraft meiner Überzeugung und Auftretens konnte ich sie veranlassen die Arbeiten einzustellen, bis die BUKEA, so ist die Abkürzung der Behörde, den Fall bearbeitet hat.
Ich versuchte nun die BUKEA telefonisch zu erreichen, aber es waren alle Mitarbeiter zu einer Besprechung. Daraufhin schrieb ich eine Mail, die ich an die Mitarbeiter versendete.
Es vergingen 20 Minuten und die Sachgebietsleiterin rief mich an, bedankte sich für den Hinweis und bestätigte mir den Verstoss (Straftat § 44 Naturschutzgesetz) und man wolle sich erneut darum kümmern. Nach Abschluss des Verfahrens wollte man mir Kenntnis vom Ausgang geben.[verkleinern]