Ich werde bereits seit 1999 von Herrn Holst betreut und er war für mich sowohl bei der Scheidung als auch bei den Unterhaltsanaprüchen für meine Tochter ein zuverlässiger und vetrauensvoller Partner.
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Ich werde bereits seit 1999 von Herrn Holst betreut und er war für mich sowohl bei der Scheidung als auch bei den Unterhaltsanaprüchen für meine Tochter ein zuverlässiger und vetrauensvoller Partner.
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Mein Antrag auf nachehelichen Unterhalt wurde ausschließlich aus dem Grund abgelehnt, da Hr. Holst es versäumt hatte, die Begründung zu dem Antrag einzureichen. Erst 24 Std vor Prozessbeginn, war die Begründung bei Gericht. Natürlich viel zu spät, laut der Richterin, so dass Sie gar nicht anders konnte, als abzulehnen. Mir hätte dieser Unterhalt aus wirtschaftlichen und Betreuungsgründen sofort zugestanden. Ich musste einem Vergleich zustimmen, um überhaupt ein Minimun an Unterhalt zu... weiterlesen
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