Die Krankenkasse hatte die Lieferung eines Pflegebettes beauftragt. Nach der Entlassung der Patientin aus dem Krankenhaus (nach 2 Monaten) stand das Pflegebett nicht zur Verfügung. Die Krankenkasse setzte eine Frist und erhielt die Zusage für eine fristgerechte Lieferung. Die Frist wurde nicht eingehalten. Ergebnis: grottenschlechter Service.
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