Noch ein Stern mehr für´s "San Marino". Eine bessere Pizza findest du im Moment nur sehr weit weg oder in Italien selbst ! Einfach geil , ...weiter auf Yelp
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Bewertungsübersicht
- 3.3 Empfehlenswert 4 Bewertungen
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Bewertungen zu San Marino Pizzeria Eiscafé
Hallo,
ich gehe oft ins San Marino weil das Essen besonders die Pizzen klasse schmecken (Holzofen Pizza) und die Salate frisch und lecker sind. Manchmal nehme ich ein Eisbecher auch zum Nachtisch.
Die Bedienung ist freundlich und kommt schnell an den Tisch.
Ich kann das Restaurant jedem empfehlen.
Danke und Grüße Alex
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Restaurant und Eisdiele
Waren heute zum ersten mal hier.
Sehr Kinderfreundlich.
Das essen war Klasse. Mein Salat war frisch und es war ...weiter auf Yelp
Nachdem ich mich seit gestern nach dem "Genuß" einer halben Pizza (doppelt Schinken, Salami, Pilze) mit Bauchschmerzen und Krämpfen plagen darf, werde ich heute das zuständige Amt informieren und eine Lebensmittelkontrolle durchführen lassen.
Zuerst kannte ich nur die Eisdiele San Marino in Frickhofen. Jetzt habe ich schon ein paarmal Pizza und andere Gerichte dort probiert. Es schmeckt sehr gut. Ein Vorteil ist auch, dass man Montags, wenn viele andere Restaurants geschlossen haben, hier Mittags etwas essen kann. Manchmal ist es aus diesem Grund auch sehr voll dort und es gibt überlange Wartezeiten bei den Gerichten. Jedoch entschädigt die Qualität und auch die der Beilagensalate für alles. Preis sind im Normalen Bereich angesiedelt. Die Sitzplätze für das Restaurant befinden sich im hinteren Bereich des Restaurants. Parke ist nur auf der Strasse möglich. Die Parkplätze dort sind sehr begrenzt
Wir haben bisher gute Erfahrungen gemacht, sind immer gerne in dieses Lokal gegangen; das Essen ist gut, Preis-Leistungsverhältnis stimmt, Service okay. Eins hat mich allerdings verärgert: Hatte einen Gutschein, der auf 2 Jahre ausgestellt war, 2 Monate zu spät eingelöst. Der Kellner hat diesen nicht mehr angenommen.
Die Verbraucherzentrale schreibt Folgendes: Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem... weiterlesen
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