Im Fall einer Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn oder ähnlichen Problemen ist das Amtsgericht - Familiengericht - zuständig. Da jedoch in den meisten Fällen Anwaltszwang herrscht, muss vorher ein Rechtsanwalt beauftragt werden, da Anträge sonst nicht gestellt werden können.
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