Zweifelhaftes Geschäftsgebaren. Beim kauf von gebrauchten Autoteilen die man aus diversen Gründen doch nicht braucht und zurückgeben will, wird ein "Unkostenbeitrag" verlangt. Zudem wird die Ware ja auf "Kulanz" (Quittung war vorhanden und der Kauf 5 Tage her) zurückgenommen. Wer den "Unkostenbeitrag" nicht akzeptiert kriegt halt keine Rücknahme und auch kein Geld. (auf welcher rechtlichen Grundlage sich dieser "Unkostenbeitrag" auch immer bezieht... PS: eine AGB scheint ja nicht mal vorhanden... weiterlesen
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