Gemobbte Menschen realisieren oftmals zeitversetzt oder sehr spät, dass sie gemobbt werden. Eine lange (gutgläubige) Phase vorher vergewissern sie sich, dass die "Missverständnisse", aufgeklärt und bereinigt werden können. Auf der Täterseite ist ein Einlenken oder Entgegenkommen aber überhaupt nicht beabsichtigt. Stellen Sie sich also ein Mietverhältnis vor, das Sie mit der Evangelischen Kirche haben. Aus Gründen, die Sie nicht richtig erkennen oder gar benennen können, soll das Mietverhältnis... weiterlesen belastet sein. So suggerieren es Ihnen die Täter, die zielgerichtet und eskalierend vorgehen, um dann von Zerrüttung sprechen zu können. Als optimistischer und harmoniebedürftiger Mensch machen Sie diverse kleinere und schließlich einen größeren Vorstoß zur Beilegung des Konflikts, der noch einen weiteren Handlungsstrang einschließt, den Ihr Vermieter über Monate verschleppt hat. Sie ergreifen die Initiative und verfassen einen wohlwollenden und freundlichen Brief an Ihren Vermieter, in Ihrem Fall also an Thomas Höhne, argumentieren sachlich darin und bitten um alsbaldige Lösung und Beilegung der Konfliktsituation. Als gewissenhafter und umsichtiger Mensch nennen Sie höflich eine Frist. Der Brief wird zur Kenntnis genommen, Thomas Höhne antwortet Ihnen: "Ich danke Ihnen für Ihren Vorschlag, den wir prüfen werden."
Zwei Wochen vergehen, eine Antwort erhalten Sie nicht. Die gesetzte Frist verstreicht, eine Antwort erhalten Sie auch danach nicht.
Mit angespannten Nerven und Gefühlen gehen Sie zu Thomas Höhne ins Büro, sprechen ihn erst auf ein anderes Thema und anschließend auf die verstrichene Frist aus dem Brief an und fragen ihn, was er oder die Gemeinde mit diesem Verhalten eigentlich bezwecken möchte, ob es Ziel sei, das Mietverhältnis zu beenden (als hypothetische oder eher unwirkliche Frage). Eiskalt wird Thomas Höhne Ihnen ins Gesicht sagen, dass es so ist.
Sie verlassen das Büro in Alarmbereitschaft und finden 20 Minuten später eine E-Mail von Thomas Höhne in Ihrem Postfach, in Kopie adressiert an Pfarrerin Anne Hensel, Steffi-Margrit Roeder von der Hausverwaltung und Beate Heilmann (Rechtsanwältin).
Die E-Mail wird mit folgendem Betreff an Sie geschickt:
"Ihre mündliche Anfrage zur Beendigung des Mietverhältnisses"
Sie lesen: "Sehr geehrte Frau N., wenn Ihre Anfrage zur Beendigung des Mietverhältnisses ernst gemeint war [...] bin ich gerne bereit, darüber in aller Ruhe und sachlich mit Ihnen zu sprechen."
Um Fassung ringend antworten Sie Thomas Höhne, dass es schon einer besonderen Abartigkeit im Charakter bedarf, einem anderen Menschen gezielt und vollbewusst den Lebensmittelpunkt (im Übrigen auch Arbeitsmittelpunkt) kaputt machen zu wollen.
In einer weiteren E-Mail wird Thomas Höhne Sie süffisant darüber belehren, dass Sie ihn gerade mit Nazi-Vokabular beleidigt haben sollen, er schreibt Ihnen: "Sehr geehrte Frau N., warum müssen Sie mich mit einem Vokabular beleidigen, das im Nationalsozialismus für Leute verwendet wurde, die dann Opfer des Euthanasie-Programms wurden. [...] Schauen Sie sich doch bitte die Gedenkstätte für die Euthanasieopfer im Dritten Reich an der Philharmonie an [...]."
An diesem Tag und nach dieser für Sie traumatischen Situation, realisieren Sie, dass die Angriffe gegen Sie System haben.[verkleinern]