Als Infektionsgeschädigte nach einer Katarakt-OP (Dr. Schmidt war nicht der Operateur) habe ich ein aufklärendes Schlichtungsverfahren beantragt, an dem teilzunehmen Dr. Schmidt als
überweisender Arzt geladen war. Meiner Meinung nach hätte Dr. Schmidt nichts zu befürchten, und doch wurde die Teilnahme von ihm abgelehnt, was zum Platzen des Schlichtungsverfahrens geführt hat.
Für mich ist dies ein Zeichen mangelnder Solidarität seinen Patienten gegenüber und hat mich zu einem Arztwechsel bewogen. R.F.
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