Ich beauftragte den RA Joachim Tietze in zwei Fällen.
1. Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit wegen Verursachung eines Unfalls
2. Gegen die Versicherung wegen eines Haftpflichtschadens der aus Punkt 1 hervorgeht.
Punkt 1: War mit einem Schreiben erledigt, das Verfahren wurde eingestellt.
Punkt 2: Erst wollte die Versicherung uns 50 % erstatten. Dann 2. Schreiben doch 100% plus Nutzungsentschädigung, Standkosten und Ummeldekosten.
Ich bedanke mich bei dem Team von RA Joachim Tietze bei der Durchsetzung meines Rechts. Ein toller Rechtsanwalt den ich nur empfehlen kann.
Familie Schuster
Der Beitrag wurde zuletzt geändert