Als Vertragspartner eine katastrophal (Güllebehälter verpachtet)!. Pacht wird erst mit Mahnbescheid zugestellt - Mitteilungen jeglicher Art zu enstandenen Schäden (überlaufende Gülle, extreme Fahrspuren/zerstörte Wiese, Gülle überall im Umkreis "verteilt" weil mal wieder Schlauch zu kurz war) werden dickfällig ignoriert. Konfrontation wird aus den Weg gegangen (Gülle wird mitten in der Nacht dann abgeholt).... Finger weg wer sein Eigentum mag!
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